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   AG Duisburg, 24.09.2002 - 60 IN 173/02   

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https://dejure.org/2002,21038
AG Duisburg, 24.09.2002 - 60 IN 173/02 (https://dejure.org/2002,21038)
AG Duisburg, Entscheidung vom 24.09.2002 - 60 IN 173/02 (https://dejure.org/2002,21038)
AG Duisburg, Entscheidung vom 24. September 2002 - 60 IN 173/02 (https://dejure.org/2002,21038)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenlast eines Insolvenzverfahrens bei Erledigungserklärung nach Anordnung von Sicherungsmaßnahmen; Vorliegen eines rechtsmissbräuchlichen Ziels bei Abschluss von Zahlungsvereinbarungen trotz fehlender Verbesserung der finanziellen Lage des Schuldners; Gesetzlicher ...

  • zvi-online.de

    InsO §§ 4, 13; ZPO § 91a
    Kostenlast bei Erledigungserklärung nach Anordnung von Sicherungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 669
  • ZVI 2002, 389
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Hamburg, 27.09.2011 - 67c IN 74/11

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Kostentragungspflicht des Insolvenzantragstellers

    Bei der übereinstimmenden Erledigungserklärung, wie vorliegend, kann das Gericht berücksichtigen, ob der zunächst zulässige Antrag sich nunmehr nach derzeitigen Erkenntnissen als Druckantrag darstellt (MünchKomm-Schmahl, 2.Aufl. InsO, § 13 Rz. 120, 39; HK-Eickmann, § 14 Rz. 36; AG Offenbach, ZInsO 2000, S. 624; AG Hamburg, ZInsO 2001, S.138 = ZIP 2001 S. 257; ZInsO 2001, S. 1121; AG Hamburg ZInsO 2002, S. 687; AG Duisburg, ZVI 2002, S. 389 = NZI 2002, S. 670).
  • LG Wuppertal, 05.05.2020 - 16 T 94/20

    Erledigungserklärung des Insolvenzantrag stellenden Gläubigers trotz Möglichkeit

    Vor diesem Hintergrund wäre, wenn jemals ein Interesse an der Durchführung eines Insolvenzverfahrens bestanden hätte, von einem Fortbestehen dieses Interesse auch nach Befriedigung der Forderung des Gläubigers auszugehen gewesen (vgl. LG Köln, a.a.O. und darüber hinaus AG Duisburg, Beschluss vom 24.09.2002, 60 IN 173/02 = NZI 2002, 669 f.; Braun/Baumert, InsO, 8. A., § 4 Rz. 12 m.w.N.; Andres/Leithaus/Andres, InsO, 4. A., § 4 Rz. 33 m.w.N.).
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